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Autoversicherungen

Ist die Fahrzeugsuche abgeschlossen bzw. der Kaufvertrag unterschrieben, müssen sich die neuen Fahrzeugbesitzer auf die Suche nach einer entsprechenden Autoversicherung für Fahrzeuge machen. Denn anders als so manche – oftmals auch tatsächlich unnötige – Versicherung im Privatbereich ist zumindest die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Und das hat einen guten Grund. Sollte der Fahrzeughalter mit seinem Auto nämlich einen Unfall verursachen und zudem auch noch Schuld daran sein, ersetzt die Versicherung dem Geschädigten seinen Schaden. Das beginnt beim Schaden am Fahrzeug und endet im schlimmsten Fall mit Schmerzensgeld-, Rentenzahlungen oder auch Todesfallleistungen. Ohne die Kfz-Haftpflichtversicherung müsste der Halter den Schaden aus seinem Ersparten bezahlen, was angesichts der zuweilen sehr hohen Schadenssummen nahezu unmöglich ist.

Insofern ist die Kfz-Haftpflicht sowohl für den Fahrzeughalter als auch für dessen Umwelt ein Schutz, der sinnvoll und notwendig ist.

Anders hingegen verhält es sich mit der Kasko-Versicherung. Sie ist nicht nur freiwillig, sondern deckt lediglich Schäden ab, die am Fahrzeug des Fahrzeughalters entstanden sind. Dazu gehören die Reparaturen nach einem selbst verschuldeten Unfall wie auch die Regulierung eines Einbruchdiebstahls im Fahrzeug oder der Diebstahl des Autos generell.

Während die Teilkasko nur eingeschränkt Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert, deckt die Vollkaskoversicherung nahezu alle Schäden mit ab. Von daher ist es auch zu erklären, dass Leasingfahrzeuge grundsätzlich mit einer Vollkaskoversicherung zu versichern sind und Haltern von Neufahrzeugen der Abschluss dieser Versicherung ebenfalls für die ersten Jahre zu empfehlen ist. Denn die Schadensregulierung richtet sich immer nach dem Zeitwert des Fahrzeugs, was Fahrzeughalter älterer und alter Fahrzeuge nicht selten zu der Überlegung verleiten lässt, die Kaskoversicherung grundsätzlich wegfallen zu lassen, was auch bei der Prämie mitunter zu deutlichen Einsparungen führen kann, auch wenn eine Selbstbeteiligung bei den Autoversicherungen abgeschlossen werden kann.

Bei der Berechnung der Prämie wird nicht nur das zu versichernde Fahrzeug zugrunde gelegt, sondern es spielen eine ganze Reihe unterschiedlicher Faktoren eine Rolle. Angefangen über die jährliche Kilometerfahrleistung bis hin zur Person des Versicherungsnehmers. So fallen Fahranfänger in eine deutliche höhere Schadensfreiheitsklasse als Fahrzeughalter mit mehreren Jahren unfallfreien Fahrens. Und auch weibliche Fahrerinnen zahlen oftmals eine günstigere Prämie. Letztlich spielt aber auch der Zulassungsort, also die Regionalklasse, eine Rolle bei der Prämienberechnung.

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