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Oldtimer

In der deutschen Sprache wird der Begriff Oldtimer pauschal benutzt für alle älteren Kraftfahrzeuge mit Sammlerwert, die nicht mehr im Alltag eingesetzt werden. Sie haben ihren Lebenszyklus in der Regel äußerlich und technisch gut überlebt und funktionieren oft noch wie zu ihren besten Zeiten.
Laut Zulassungsverordnung der Bundesrepublik Deutschland sind folgende Merkmale entscheidend für die Anerkennung als Oldtimer.

  • Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
  • Es entspricht weitestgehend dem Originalzustand.
  • Es befindet sich in einem guten Erhaltungs- und Pflegezustand.
  • Es dient der Pflege als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.

Andere ältere Kraftfahrzeuge, die zwischen 20 und 29 Jahre alt sind, werden im deutschen Sprachgebrauch „Youngtimer“ genannt.

 

Begriffsdefinition

Der Begriff Oldtimer, wie auch die Bezeichnung Youngtimer, scheinen sowohl von der Schreibweise, als auch vom Klang her aus der englischen Sprache entliehen zu sein. Aber beide Worte gibt es im Englischen nicht. Sie sind deutsche Namensgebungen (Scheinanglizismen) und dazu noch ohne genaue Begriffsdefinition.

 

H-Kennzeichen

Das Finanzamt räumt Besitzern von Oldtimern bei der Kraftfahrzeugsteuer einen finanziellen Vorteil ein. Dieser besteht in einer pauschalen Kfz-Steuer in Höhe von z.Zt. 191,73 Euro pro Jahr, unabhängig vom Hubraum des Motors und der Existenz eines Katalysators.
Schon äußerlich ist der Oldtimer am sogenannten H-Kennzeichen zu erkennen. Dabei wird das offizielle Kfz-Kennzeichen des jeweiligen Ortes am Ende um ein H ergänzt – für historisches Fahrzeug. Das H-Kennzeichen wird vom TÜV, nach einer eingehenden technischen Untersuchung, vergeben. Von der Abgasuntersuchung sind sie befreit und dürfen ohne Plakette in alle Umweltzonen fahren. Bestandteil des TÜV-Gutachtens ist auch der Pflegestatus des Oldtimers und eine Bestätigung seines Originalzustandes. Fahrzeugen mit erheblichen Veränderungen oder gar Umbauten und sehr abgenutzten Oldtimern verweigert der TÜV oftmals die Zuteilung eines H-Kennzeichens.

 

Versicherung

Ähnlich wie das Finanzamt bei der Kfz-Steuer verhalten sich die Kfz-Versicherer bei ihren Versicherungsprämien. Das Versicherungsrisiko bei einem Oldtimer unterscheidet sich ganz erheblich von im Alltag benutzten Fahrzeugen.

 

Zustandsklassifizierung

Oldtimer werden von Gutachtern und Verkäufern wie bei einem Notensystem in 5 Klassen eingeteilt, um einen vergleichbaren Bewertungsmaßstab über den technischen und optischen Zustand zu schaffen. Anzumerken ist aber, dass diese Klassifizierung immer nur eine persönliche Einschätzung darstellt.

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